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Luftschalldämmung von Türen mit Glasausschnitt

  • Autorenbild: Rolf Honegger
    Rolf Honegger
  • 11. Jan. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Allgemein

Die Schalldämmung von Türen wird als bewertetes Schalldämmass Rw und dem Spektrum Anpassungswert C in dB deklariert. Im Devis wird diese Anforderung als Rw + C ≥ «Anforderungswert» dB ausgeschrieben. Die Deklaration erfolgt vom Hersteller und wurde an einer begehbaren Türe im Labor gemessen.



Wird die Türe im Objekt eingebaut und dort die Schalldämmung gemessen wird die Anforderung mit R’w + C, bewertetes Bau-Schalldämm-Mass bezeichnet. Dieser Wert liegt meist tiefer, weil nicht nur die Tür allein, sondern auch die Nebenwege mitgemessen werden.


Die Höhe des Schallschutzes wird durch den Planer auf Grund gesetzlicher Anforderungen (Lärmschutzverordnung), der SIA 180:2020 Schallschutz im Hochbau oder den Ansprüchen des Bauherrn festgelegt.


Türen mit Glasausschnitt

Schalldämmende Türen weisen einen schalldämmenden, meist mehrlagigen Kern auf. Für den Glaseinsatz wird das Türblatt mit dem Kern partiell ausgefräst und ein Rahmen, Glas und Dichtungen werden eingesetzt. Dadurch entsteht eine Schwächung der Tür - Schalldämmung. Folglich muss die Schwächung der Tür durch ein Glas mit einer höheren Schalldämmung als dem Anforderungswert der Tür kompensiert werden.


Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass für eine Anforderung an die Tür von Rw + C ≥ 37dB ein Isolierglas notwendig ist.



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